Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_247488187

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    Antrag auf Löschung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (DIN A4)

    ID: L100039_253618685

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    Übermittlungssperre

    ID: L100039_260882629

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    Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)

    ID: L100039_270652848

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    Sprache

    Englisch

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    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hagenbach - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwigstraße 20

    76767 Hagenbach

    Kontakt

    Fax: 07273 9410-26

    Telefon Festnetz: 07273 9410-0

    E-Mail: info@vg-hagenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de