Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 4
Adresse
Postanschrift
Jakobstraße 25
67722 Winnweiler
Gebäude: Gebäude 4
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Larissa Fürschke
Postanschrift
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Hausanschrift
Fax: 06302 602-34
Telefon Festnetz: 06302 602-18
E-Mail: Fuerschkel@Winnweiler-VG.de
Frau Sandra Schöneberger
Postanschrift
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Hausanschrift
Fax: 06302 602-34
Telefon Festnetz: 06302 602-19
E-Mail: schoenebergers@winnweiler-vg.de
Internet
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Weitere Informationen
Bürgerdienste
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen