Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de
Kontaktperson
Herr Diehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-219
E-Mail: diehl@vg-freinsheim.de
Frau Klaub
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-237
E-Mail: klaub@vg-freinsheim.de
Frau Schlosser-Cretti
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen