Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Montag zuätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr * Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr * Mittwoch 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olivia Mattioli
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3201
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: olivia.mattioli@bad-duerkheim.de
Frau Anke Brodbeck
Frau Ulrike Bühler
Frau Marion Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Frau Christine Reisewitz
Frau Carina Var
Hausanschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen