Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 230 - Bürgerdienste (Bürgerbüros)
Adresse
Postanschrift
BB 1 - Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro I - Innenstadt (mit Fundbüro)
Postanschrift
BB 2 - Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II - mit Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Die Bürgerbüros (nicht die Führerscheinstelle) können ohne vorherige Terminvergaben besucht werden. Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II). Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auchmittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
Fax: 06232 14-1350
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
Fax: 06232 14-1353
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Kontaktperson
Bürgerbüro Maximilianstraße
Postanschrift
Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Fax: 06232 14-1350
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Bürgerbüro Industriestraße
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Fax: 06232 14-1353
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Durchwahlnummer BB I = 14 1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße 94)
Durchwahlnummer BB II = 14 1334 (Bürgerbüro Industriestraße 23)
Die beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer sind die Anlaufstelle für alle wichtigen Angelegenheiten, die bei der Verwaltung zu erledigen sind. Sei es die An-, Ab- oder Ummeldung der Wohnanschrift, die Beglaubigung von Dokumenten oder die Beantragung von Pass- und Reisedokumenten.
Das städtische Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro Maximilianstraße.
Das Bürgerbüro in der Industriestraße beherbergt zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt Speyer.
Die einzelnen Leistungen der Bürgerbüros finden Sie in deren Leistungsverzeichnis.
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen