Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Frau Nina Lieser (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Frau Nina Lieser (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen