Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Einrichtung einer Auskunftssperre Antrag (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Platt
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-102
Fax: +49 6551 943-50102
E-Mail: alexander.platt@vg-pruem.de
Marianne Clemens
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-101
Fax: +49 6551 943-50101
E-Mail: marianne.clemens@vg-pruem.de
Marina Widmann
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-151
Fax: +49 6551 943-50151
E-Mail: marina.widmann@vg-pruem.de
Cathrin Altendorf
Postanschrift
Auwer Straße 2
54608 Bleialf
Fax: +49 6555 900580
Telefon Festnetz: +49 6555 322
E-Mail: cathrin.altendorf@vg-pruem.de
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen