Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.1 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Bartsch
Hausanschrift
Fax: +49 2662 801-260
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
E-Mail: n.bartsch@hachenburg-vg.de
Annika Büdenhölzer
Hausanschrift
Fax: +49 2662 801-260
Telefon Festnetz: +49 2662 801-271
E-Mail: a.buedenhoelzer@hachenburg-vg.de
Dannica Pfeiffer
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon Festnetz: 02662 801-140
E-Mail: d.pfeiffer@hachenburg-vg.de
Silke Seiler
Hausanschrift
Fax: +49 2662 801-260
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
E-Mail: s.seiler@hachenburg-vg.de
Internet
Weitere Informationen
- Meldebehörde
- Statistiken
- Servicestelle
Voraussetzungen
keine
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen