Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02635 72-30
Fax: 02635 72-18
Kontaktperson
Frau Klaudia Kruft-Heumann
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02635 72-31
Fax: 02635 72-18
Frau Michaela Lenski
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-34
E-Mail: mlenski@bad-hoenningen-vg.de
Frau Monika Wolf
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Telefon Festnetz: 02635 72-33
Fax: 02635 72-18
E-Mail: Mwolf@bad-hoenningen-vg.de
Internet
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen