Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen
Beschreibung
Ordnung, Soziales und Schulen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus B
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Brenner
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Fax: 02691 305-88308
Telefon Festnetz: 02691 305-308
E-Mail: pia.brenner@adenau.de
Frau Sarah Bungarten
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-309
Fax: 02691 305-88309
E-Mail: sarah.bungarten@adenau.de
Einwohnermeldeamt
Internet
Weitere Informationen
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Voraussetzungen
keine
Hinweise für Adenau: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen