Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_291512829

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06133 4901-201

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Meldeamt, Einwohnermeldeamt, sperren, Übermittlungssperre, Auskunftssperre, melden, Meldeauskunft, Melderegistersperre, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de