Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Grünstadt - Bürgerservice
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Matheis
Frau Julia Birkenheuer
Hausanschrift
Fax: 06359 805-500
Telefon Festnetz: 06359 805-225
E-Mail: julia.birkenheuer@gruenstadt.de
Frau Cristina Rivas
Frau Bettina Schmidt
Frau Yvonne Gonzalez Rodriguez
Internet
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Einwohnermeldeamt, sperren, Übermittlungssperre, Auskunftssperre, melden, Meldeauskunft, Melderegistersperre, Meldewesen