Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_247483883

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0651 9798-5555

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Meldewesen, Übermittlungssperre, Melderegistersperre, Meldeauskunft, melden, sperren, Einwohnermeldeamt, Auskunftssperre, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English