Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_247472996

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 1

    53557 Bad Hönningen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02635 72-30

    Fax: 02635 72-18

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English