Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hinweise für Mayen: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Spezielle Hinweise für die Beantragung von Auskunftssperren:
Bitte beachten Sie, dass die Tatsachen durch Vorlage von entsprechenden Unterlagen glaubhaft zu machen sind. (Z.B. Polizeiprotokolle, ärztliche Atteste etc.)
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Löschung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (DIN A4)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-3303
Telefon Festnetz: 02651 88-3304
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-4013
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
Fax: 02651 88-3340
E-Mail: Meldewesen@Mayen.de
Kontaktperson
Frau Ruth Gügel
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Gebäude: Neues Rathaus
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
Fax: 02651 88-3340
E-Mail: Ruth.Guegel@Mayen.de
Frau Jana Kraft
Frau Melanie Degen
Frau Bärbel Hermann
Internet
Formulare
Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auskunftssperre, Einwohnermeldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, melden, Meldeamt, Melderegistersperre, sperren, Übermittlungssperre