Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Löschung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 1.2.1 Bürgerbüro
- 1.2.2 Standesamt, Friedhof
- 1.2.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gewerberecht
- 1.2.4 Wahlen
- 1.2.5 Soziale Angelegenheiten
- 1.2.6 Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Breitband, Mobilfunk
- 1.2.7 Generationen
- 1.2.8 Zentrale Bußgeldstelle
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - SG 1.2.1 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Henrich
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Telefon Festnetz: 02682 9522-57
Fax: 02682 9522-84
E-Mail: susanne.henrich@hamm-sieg.de
Frau Veronika Schwarz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre