Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 2.0 Ordnungsamt & 3.0 Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@altenahr.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@altenahr.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Kostrewa
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-18
Fax: 02643 809-25
E-Mail: baerbel.kostrewa@altenahr.de
Frau Claudia Feinen
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-17
Fax: 02643 809-25
E-Mail: claudia.feinen@altenahr.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
melden, Auskunftssperre, sperren, Melderegistersperre, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeauskunft, Meldewesen, Übermittlungssperre