Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hinweise für Adenau: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Adenau
Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen
Beschreibung
Ordnung, Soziales und Schulen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus B
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Brenner
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-308
Fax: 02691 305-88308
E-Mail: pia.brenner@adenau.de
Frau Sarah Pitzen
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-309
Fax: 02691 305-88309
E-Mail: sarah.bungarten@adenau.de
Einwohnermeldeamt
Internet
Weitere Informationen
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Einwohnermeldeamt, sperren, Übermittlungssperre, Auskunftssperre, melden, Meldeauskunft, Melderegistersperre, Meldewesen