Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienst
Melderegisterauskunft - Antrag (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Montag zuätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr * Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr * Mittwoch 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olivia Mattioli
Hausanschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-3201
E-Mail: olivia.mattioli@bad-duerkheim.de
Frau Anke Brodbeck
Frau Ulrike Bühler
Frau Marion Müller
Hausanschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Frau Christine Reisewitz
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldeamt, Einwohnermeldeamt, melden, Hausauskunft, Personensuche, Anschrift, Meldepflicht