Friedhof Nutzungsrecht erwerben
In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.
Beschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
a) Bei natürlichem Tod sind vorzulegen: Ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde.
b) Bei nicht natürlichem Tod sind vorzulegen; Ärztliche Todesbescheinigung, Sterbeurkunde/Bescheinigung für die Bestattung, Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Lunkenbein
Herr Jens Seufert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12120
Fax: 06136 69-1612120
E-Mail: jens.seufert@vg-nieder-olm.de
Herr Peter Trapp
Postanschrift
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Telefon Festnetz: 06136 69-12121
Fax: 06136 69-1612121
E-Mail: peter.trapp@vg-nieder-olm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Ruhestätte, Sterbefall, Friedhof, Bestattungen, Totenscheine, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Bestattungskosten, Kirchhof, Leichenschau, Beerdigung, Leiche, Einfahrtgenehmigung, Durchführung Bestattung, Feuerbestattung, Todesbescheinigung, Urnenbestattung, Beisetzung, Bestattungsgenehmigung