Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Online-Dienste

    Grabstätte - Einebnung (DIN A4)

    ID: L100039_291511103

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

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    Grabstätte - Errichtung eines Grabmals (DIN A4)

    ID: L100039_291511104

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    Grabstätte - Überschreibung des Nutzungsrechts

    ID: L100039_291511105

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    An 44, Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).

    Kontakt

    Fax: 06341 143-71

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    E-Mail: info@landau-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Kirchhof, Leiche, Durchführung Bestattung, Beerdigung, Friedhof, Einfahrtgenehmigung, Totenscheine, Bestattungen, Todesbescheinigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Bestattungskosten, Urnenbestattung, Feuerbestattung, Ruhestätte, Beisetzung, Sterbefall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de