Bestattungsplatz GenehmigungOnline erledigen

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Herxheim: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Online-Dienst

    Grabstätte - Errichtung eines Grabmals (DIN A4)

    ID: L100039_240140563

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales)

    Adresse

    Postanschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Fax: 07276 501-250

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    E-Mail: info@herxheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    • Bürgerbüro
    • Standesamt, Friedhöfe
    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Polizei-Kontaktbeamte
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Marktwesen
    • Sozialversicherung, Inklusion
    • Soziales, Asylbewerber
    • Altenzentrum St. Josef
    • Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Hinweise für Herxheim: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Die Friedhofsgebührensatzungen finden Sie unter:

    https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English