Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Bad Bergzabern: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

    • Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass in einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern im Falle einer vorzeitigen Rückgabe von Nutzungsrechten, vor Ablauf der Ruhefrist einer Grabstätte, jährliche Gebühren zur Unterhaltung der freizuhaltenden Grabstelle durch den Gemeindearbeiter entrichtet werden müssen.
    • Außerdem wird in einzelnen Gemeinden bereits im Zuge der Grabmalgenehmigung eine Gebühr für den späteren Rückbau der Grabmäler oder sonstigen baulichen Anlagen erhoben (Grababräumgebühr). Eine Rückerstattung dieser Gebühr erfolgt, sobald der Nutzungsberechtigte die Grabanlage vollständig und ordnungsgemäß abgebaut hat.
    • Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass in einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern im Falle einer vorzeitigen Rückgabe von Nutzungsrechten, vor Ablauf der Ruhefrist einer Grabstätte, jährliche Gebühren zur Unterhaltung der freizuhaltenden Grabstelle durch den Gemeindearbeiter entrichtet werden müssen.
    • Außerdem wird in einzelnen Gemeinden bereits im Zuge der Grabmalgenehmigung eine Gebühr für den späteren Rückbau der Grabmäler oder sonstigen baulichen Anlagen erhoben (Grababräumgebühr). Eine Rückerstattung dieser Gebühr erfolgt, sobald der Nutzungsberechtigte die Grabanlage vollständig und ordnungsgemäß abgebaut hat.

    Online-Dienste

    Grabstätte - Antrag auf Einebnung

    ID: L100039_311585267

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Grabstätte - Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts

    ID: L100039_311585268

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Abteilung 3 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 61

    76887 Bad Bergzabern

    Gebäude: Schloß - Dachgeschoß

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte schauen Sie auf unserer Webseite https://vg-bad-bergzabern.de nach den aktuell geltenden Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgbza.de

    Telefon Festnetz: 06343 701-0

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Feuerbestattung
    Antrag auf Feuerbestattung
    Grabstätte - Überschreibung des Nutzungsrechts

    Weitere Informationen

    Bauverwaltung, Hochbau, Tiefbau, Gewässerbau, Bauhof, Öffentliche Einrichtungen, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    FAQ

    Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 01.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattung, Durchführung Bestattung, Beerdigung, Totenscheine, Einfahrtgenehmigung, Todesbescheinigung, Beisetzung, Leichenschau, Bestattungskosten, Sterbefall, Bestattungsgenehmigung, Leiche, Friedhof, Ruhestätte, Bestattungen, Urnenbestattung, Kirchhof, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020