Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Online-Dienste

    Feuerbestattung

    ID: L100039_265190214

    Beschreibung

    Antrag auf Feuerbestattung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2023 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Grabstätte - Überschreibung des Nutzungsrechts

    ID: L100039_291401280

    Beschreibung

    Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)

    ID: L100039_291401281

    Beschreibung

    Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ackerstraße 24

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    E-Mail: ewf-service@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-777

    Fax: 06233 89-588

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.

    Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.

    Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.

    Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.

    Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    FAQ

    Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 01.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Leiche, Friedhof, Urnenbestattung, Einfahrtgenehmigung, Bestattungen, Ruhestätte, Sterbefall, Beisetzung, Durchführung Bestattung, Todesbescheinigung, Leichenschau, Bestattungskosten, Beerdigung, Feuerbestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Kirchhof, Bestattungsgenehmigung, Totenscheine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)