Friedhof Nutzungsrecht erwerben
In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.
Beschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Hinweise für Bernkastel-Kues: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Kauf oder Belegung von Grabstellen, Ablauf der Liegezeiten, Kostenanforderung
Kauf oder Belegung von Grabstellen, Ablauf der Liegezeiten, Kostenanforderung
Online-Dienste
Grabstätte - Einebnung (DIN A4)
Beschreibung
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Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maren Moseler (Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung, Vorkaufsrechte, Liegenschaften)
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06531 54-199
Fax: 06531 54-107
E-Mail: m.moseler@bernkastel-kues.de
Frau Gerlind Schwarz (Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung, Vorkaufsrechte, Liegenschaften)
Formulare
Antrag auf Feuerbestattung
Weitere Informationen
Bauleitplanung
Kommunale Baumaßnahmen
Dorferneuerung, Denkmalpflege
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Hinweise für Bernkastel-Kues: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Die Gebühren für Grabstellen richten sich nach der entsprechenden Satzung der Ortsgemeinde.
Die Gebühren für Grabstellen richten sich nach der entsprechenden Satzung der Ortsgemeinde.
FAQ
Die Leistungsbeschreibung dient einem ersten Überblick über die Rechtslage in Rheinland-Pfalz und kann darüber hinaus eine ggf. im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 01.10.2021
Stichwörter
Leiche, Friedhof, Urnenbestattung, Einfahrtgenehmigung, Bestattungen, Ruhestätte, Sterbefall, Beisetzung, Durchführung Bestattung, Todesbescheinigung, Leichenschau, Bestattungskosten, Beerdigung, Feuerbestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Kirchhof, Bestattungsgenehmigung, Totenscheine