Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienst
Straße/Bürgersteig - Schadensmeldung (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 3 - Planen, Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
An 44, Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Gebäude: Neubau
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenerhaltung, Schlaglöcher, Fahrbahnen, Straßenschaden, private Grünfläche, Schlagloch, Straßenbau, Fahrbahnschäden, Gehweg, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegabsenkung, Straßen