AIDS-Beratung
Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.
Beschreibung
AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können zum Beispiel sein:
- der HIV-Test,
- Infektionsrisiken,
- Infektionsschutz
- Infektionsängste.
Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor.
Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern
Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.
Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie
- einfach mit jemandem reden müssen
- sich über ihre Rechte informieren wollen
- nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique
- Angst haben und Schutz brauchen
Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn
- Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können
- es Probleme in der Schule gibt
- Ihr Kind keine Regeln mehr einhält
- Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist
Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen
Wir kommen auch nach Hause ? wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist
Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen
Zuständigkeit
Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.
Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444.
Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Sandra Uhrig
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5501
Frau Pia Beck-Dzananovic
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5511
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Hanna Blumenschein
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5532
Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Boudot
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5521
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Dagmar Braun-Reuther
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5533
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Kathrin Döring
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5525
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Samira Fuchs
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Frau Carolin Hartusch
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5512
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Jessica Konrad-Eichenauer
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5531
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Thorsten Krämer
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5523
Frau Marjorie Riedel
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5534
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Tobias Rothbauer
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5535
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Nicolai Schwartz
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5522
Frau Doreen Vollmer
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5513
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Anke Feder (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5514
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Lena Knies (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Kosten
Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen.
Unterstützende Institutionen
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2019
Stichwörter
Gesundheit, AIDS-Prävention, sexuell übertragbare Krankheiten, Infektionen, Infektionskrankheit, anonyme Beratung, AIDS-Hilfe, HIV, HI-Virus, Aidstest