Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

    • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

    Postfachadresse

    Postfach 3 80

    55463 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6761 82-0

    Fax: +49 6761 82-111

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Lahnstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 80

    56108 Lahnstein

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2621 914-330

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00

    BIC: GENODE51DIE

    Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00

    BIC: NASSDE55xxx

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad Ems Montag-Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Insel Silberau 1

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
    Führerscheinantrag allgemein Stand VG 12-2020
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
    Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
    Merkblatt Verlängerung C + D Klassen+Kontrollgerätekarten+Berufskraftfahrerqualifikation

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lahnstein - 2.2.6 (Servicecenter )

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2621 914-330

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-700

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
      Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
      Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
      Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Formulare

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.

    Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Stichwörter

    PKW, LKW, Führerschein, Bus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de