Bußgeld
Beschreibung
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wurde zum 01.07.2023 eine gemeinsame Bußgeldstelle für die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis und Vulkaneifelkreis eingerichtet. Die Festsetzung der Geldbußen aus den Bereichen Handwerksordnung, Ausländergesetz, Waffengesetz, Bundesjagdgesetz, Tierschutzgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Landesbauordnung, Landespflegegesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz u.a. erfolgt seit diesem Zeitpunkt zentral von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/sicherheit-und-ordnung/bussgeldstelle/). Zuvor anhängige Bußgeldverfahren werden abschließend noch bei der ehemaligen Bußgeldstelle des Eifelkreises bearbeitet.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Verkehrsrecht obliegt der Zentralen Bußgeldstelle für das Land Rheinland-Pfalz in Speyer. Sämtliche Anfragen bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem fließenden Verkehr sind nunmehr nach dort zu richten:
Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstraße 6, 67346 Speyer, Telefon 06232 137-605, Telefax 06232 137-609, E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de, Homepage: www.polizei.rlp.de
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wurde zum 01.07.2023 eine gemeinsame Bußgeldstelle für die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis und Vulkaneifelkreis eingerichtet. Die Festsetzung der Geldbußen aus den Bereichen Handwerksordnung, Ausländergesetz, Waffengesetz, Bundesjagdgesetz, Tierschutzgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Landesbauordnung, Landespflegegesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz u.a. erfolgt seit diesem Zeitpunkt zentral von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/sicherheit-und-ordnung/bussgeldstelle/). Zuvor anhängige Bußgeldverfahren werden abschließend noch bei der ehemaligen Bußgeldstelle des Eifelkreises bearbeitet.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Verkehrsrecht obliegt der Zentralen Bußgeldstelle für das Land Rheinland-Pfalz in Speyer. Sämtliche Anfragen bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem fließenden Verkehr sind nunmehr nach dort zu richten:
Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstraße 6, 67346 Speyer, Telefon 06232 137-605, Telefax 06232 137-609, E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de, Homepage: www.polizei.rlp.de
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Aktuelles
Der Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm umfasst die Städte Bitburg, Kyllburg, Prüm, Speicher und Neuerburg sowie die Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher und Südeifel. 
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straftat, Ordnungswidrigkeit, Strafzettel, Vollstreckung, Verwarnungen, Verwarngeldbescheid, Strafe