Bußgeld
Beschreibung
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten
Zuständigkeit
- bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
- Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
- bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
- bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
- bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig
Zuständigkeit
- bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
- Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
- bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
- bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
- bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
- bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 2, M - Z
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: stadtkasse@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 1, A - L
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: stadtkasse@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: umwelt@trier.de
Internet
Stichwörter
63, Untere Wasserbehörde, Wasser
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten
- keine Angabe möglich
- keine Angabe möglich
Kosten
Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten
Betrag auf dem Bußgeldbescheid
- ergeht der Bußgeldbescheid:
- Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
- bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
- Vollstreckung und Pfändung:
- individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
- individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
- weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren
Zahlungsart
- Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
- wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
- bar / EC beim Ordnungsamt
Betrag auf dem Bußgeldbescheid
- ergeht der Bußgeldbescheid:
- Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
- bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
- Vollstreckung und Pfändung:
- individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
- individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
- weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren
Zahlungsart
- Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
- wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
- bar / EC beim Ordnungsamt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Strafe, Ordnungswidrigkeit, Verwarnungen, Strafzettel, Verwarngeldbescheid, Straftat, Vollstreckung