Akten im Bußgeldverfahren

    Bußgeld

    Beschreibung

    Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten

    Zuständigkeit

    • bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
      •  Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
    • bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
    • bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
    • bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
    • bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
    • bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig

    Zuständigkeit

    • bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens ist das Bürgeramt zuständig
      •  Bußgeldkatalog Ausweisversäumnisse und Meldeversäumnisse siehe unter www.trier.de
    • bei Bußgeld in Angelegenheiten zum Waffen-/Jagd-/Versammlungsrecht und sonstigen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt
    • bei Verstößen betreffend Sondernutzung von Plätzen und Straßen das Ordnungsamt
    • bei Verstößen betreffend Straßenbau das Tiefbauamt
    • bei Bußgeld in Naturschutz-/Umweltangelegenheiten das Amt für Bauen, Umwelt, Denkmalpflege
    • bei bereits gezahltem Bußgeld sind die Einnahmeteams bei der Stadtkasse zuständig

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 2, M - Z

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtkasse@trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 1, A - L

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtkasse@trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw.-Geb. VI

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: umwelt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    63, Untere Wasserbehörde, Wasser

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2014

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2016

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten

    • keine Angabe möglich
    • keine Angabe möglich

    Kosten

    Hinweise für Trier: Bußgeld in sonstigen Angelegenheiten

    Betrag auf dem Bußgeldbescheid

    • ergeht der Bußgeldbescheid:
      • Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
      • bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
    • Vollstreckung und Pfändung:
      • individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
      • individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
    • weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren

    Zahlungsart

    • Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
      • wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
    • bar / EC beim Ordnungsamt

    Betrag auf dem Bußgeldbescheid

    • ergeht der Bußgeldbescheid:
      • Verwaltungsgebühr über 5% der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro, zuzüglich 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde
      • bei Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten
    • Vollstreckung und Pfändung:
      • individuelle Vollstreckungskosten (innerhalb der Stadt Trier 6,67 Euro)
      • individuelle Pfändungskosten der Stadtkasse
    • weiterhin ggf. individuelle Gerichtskosten im Einspruchsverfahren

    Zahlungsart

    • Überweisung aufgrund des Bußgeldbescheides über beiliegenden Zahlschein
      • wenn der Zahlschein nicht benutzt wird, ist das Aktenzeichen/ VG/ Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben
    • bar / EC beim Ordnungsamt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Strafe, Ordnungswidrigkeit, Verwarnungen, Strafzettel, Verwarngeldbescheid, Straftat, Vollstreckung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020