Bußgeld
Beschreibung
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
Hinweise für Langenlonsheim-Stromberg: Bußgeld
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.
Verwarnungsgeld
Mit einem Verwarnungsgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 55 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.
Bußgeld
Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 10 Euro geahndet werden können. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.
Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.
Achtung: Seit 2017 gilt der neue Bußgeldkatalog.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.kba.de.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage§ 24 Straßenverkehrsgesetz
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bitte beachten Sie, das Ausweisdokumente und Führerscheine nur an dem Standort abgeholt werden, an dem sie auch beantragt wurden. Eine Abholung an der jeweils anderen Dienststelle unserer Meldebehörde ist nicht möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Klein
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Telefon Festnetz: 06704 92913
Fax: 06704 92945
E-Mail: c.klein@vg-ls.de
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vollstreckung, Verwarnungen, Strafzettel, Straftat, Verwarngeldbescheid, Strafe, Ordnungswidrigkeit