Bewohnerparkausweis Verlängerung
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
!Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!
Hier können Sie nur einen neuen Bewohnerparkausweis online beantragen. Allerdings für einen bestehenden Bewohnerparkausweis nur die Zugangsdaten über die Erinnerungsmail nutzen, den Sie 4 Wochen vor Ablauf bekommen. Sie können somit schon vorher einen Bewohnerparkausweis verlängern ohne Zeitverlust.
Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).
Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
!Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!
Hier können Sie nur einen neuen Bewohnerparkausweis online beantragen. Allerdings für einen bestehenden Bewohnerparkausweis nur die Zugangsdaten über die Erinnerungsmail nutzen, den Sie 4 Wochen vor Ablauf bekommen. Sie können somit schon vorher einen Bewohnerparkausweis verlängern ohne Zeitverlust.
Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).
Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis beantragen (kostenpflichtig)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- giropay
- Klassische Kreditkarte
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
Mitzubringende Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
- Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
- Sollte der Fahrzeugschein noch nicht auf die neue Adresse umgeschrieben sein, bitte erst diesen umschreiben, dann kann erst ein Bewohnerparkausweis erstellt werden.
Mitzubringende Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
- Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
- Sollte der Fahrzeugschein noch nicht auf die neue Adresse umgeschrieben sein, bitte erst diesen umschreiben, dann kann erst ein Bewohnerparkausweis erstellt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
Preiserhöhung seit 01.01.2024
- 1 Monat = 15 ?
- 2 Monate = 30 ?
- 3 Monate = 45 ?
- 4 Monate = 60 ?
- 5 Monate = 75 ?
- 6 Monate = 90 ?
- 7 Monate = 105 ?
- 8 Monate = 120 ?
- 9 Monate = 135 ?
- 10 Monate = 150 ?
- 11 Monate = 165 ?
- 1 Jahr = 180 ?
- 2 Jahre = 360 ?
Zahlungen sind nur in Bar oder mit EC-Karte möglich. Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro
Preiserhöhung seit 01.01.2024
- 1 Monat = 15 ?
- 2 Monate = 30 ?
- 3 Monate = 45 ?
- 4 Monate = 60 ?
- 5 Monate = 75 ?
- 6 Monate = 90 ?
- 7 Monate = 105 ?
- 8 Monate = 120 ?
- 9 Monate = 135 ?
- 10 Monate = 150 ?
- 11 Monate = 165 ?
- 1 Jahr = 180 ?
- 2 Jahre = 360 ?
Zahlungen sind nur in Bar oder mit EC-Karte möglich. Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, parken, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparken, Bewohnerparkplatz