Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

    !Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!

    Hier können Sie nur einen neuen Bewohnerparkausweis online beantragen. Allerdings für einen bestehenden Bewohnerparkausweis nur die Zugangsdaten über die Erinnerungsmail nutzen, den Sie 4 Wochen vor Ablauf bekommen. Sie können somit schon vorher einen Bewohnerparkausweis verlängern ohne Zeitverlust.

    Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).

    Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online vereinbaren

    !Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!

    Hier können Sie nur einen neuen Bewohnerparkausweis online beantragen. Allerdings für einen bestehenden Bewohnerparkausweis nur die Zugangsdaten über die Erinnerungsmail nutzen, den Sie 4 Wochen vor Ablauf bekommen. Sie können somit schon vorher einen Bewohnerparkausweis verlängern ohne Zeitverlust.

    Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).

    Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.

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    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis beantragen (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603224

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • giropay
    • Klassische Kreditkarte
    • Lastschriftverfahren

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • bisheriger Bewohnerparkausweis
      • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
      • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
      • bei Beantragung durch einen Vertreter
        • Vollmacht

      Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

      Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

      Mitzubringende Unterlagen sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Personalausweis oder Reisepass
      • es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
      • Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
      • Sollte der Fahrzeugschein noch nicht auf die neue Adresse umgeschrieben sein, bitte erst diesen umschreiben, dann kann erst ein Bewohnerparkausweis erstellt werden.

      Mitzubringende Unterlagen sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Personalausweis oder Reisepass
      • es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
      • Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
      • Sollte der Fahrzeugschein noch nicht auf die neue Adresse umgeschrieben sein, bitte erst diesen umschreiben, dann kann erst ein Bewohnerparkausweis erstellt werden.

      Voraussetzungen

      • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
      • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
      • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

      In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

      Kosten

      Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

      Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

      Preiserhöhung seit 01.01.2024

      • 1 Monat     =     15 ?
      • 2 Monate   =     30 ?
      • 3 Monate   =     45 ?
      • 4 Monate   =     60 ?
      • 5 Monate   =     75 ?
      • 6 Monate   =     90 ?
      • 7 Monate   =   105 ?
      • 8 Monate   =   120 ?
      • 9 Monate   =   135 ?
      • 10 Monate =   150 ?
      • 11 Monate =   165 ?
      • 1 Jahr        =   180 ?
      • 2 Jahre      =   360 ?

      Zahlungen sind nur in Bar oder mit EC-Karte möglich. Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

      Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro

      Preiserhöhung seit 01.01.2024

      • 1 Monat     =     15 ?
      • 2 Monate   =     30 ?
      • 3 Monate   =     45 ?
      • 4 Monate   =     60 ?
      • 5 Monate   =     75 ?
      • 6 Monate   =     90 ?
      • 7 Monate   =   105 ?
      • 8 Monate   =   120 ?
      • 9 Monate   =   135 ?
      • 10 Monate =   150 ?
      • 11 Monate =   165 ?
      • 1 Jahr        =   180 ?
      • 2 Jahre      =   360 ?

      Zahlungen sind nur in Bar oder mit EC-Karte möglich. Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

      Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: Gros, Blanka)

      Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Ausweis, parken, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparken, Bewohnerparkplatz

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)