Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Baumholder - Planung und Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiherdamm 1

    55774 Baumholder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

    Telefon Festnetz: 06783 81-0

    Fax: 06783 81-40

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2022 (von: Webservice, VG_Baumholder)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Baumholder)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiherdamm 1

    55774 Baumholder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr     

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

    Telefon Festnetz: 06783 81-0

    Fax: 06783 81-20

    Kontaktperson

    • Frau Ingrid Wittkowski
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Fax: 06783 81-30

      E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

      Telefon Festnetz: 06783 81-36

    • Herr Dominique Norvell (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Telefon Festnetz: 06783 81-33

      Fax: 06783 81-30

      E-Mail: d-norvell@vgv-baumholder.de

    • Herr Michael Schmidtberger (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Telefon Festnetz: 06783 81-35

      E-Mail: m-schmidtberger@vgv-baumholder.de

      Fax: 06783 81-30

    • Frau Kerstin Renz (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Fax: 06783 81-30

      Telefon Festnetz: 06783 81-31

      E-Mail: k-renz@vgv-baumholder.de

    • Frau Angelina Leonhard (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Telefon Festnetz: 06783 81-23

      Fax: 06783 81-20

      E-Mail: a-leonhard@vgv-baumholder.de

    • Frau Joline Hartmann (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Telefon Festnetz: 06783 81-32

      Fax: 06783 81-30

      E-Mail: j-hartmann@vgv-baumholder.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2022 (von: Webservice, VG_Baumholder)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Baumholder)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, parken, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparken, Bewohnerparkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)