Kinderreisepass Meldung wegen DiebstahlOnline erledigen

    Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Online-Dienst

    Onlinewache

    ID: L100039_231996196

    Beschreibung

    Die Onlinewache - auch Internetwache genannt - ist ein zusätzliches Serviceangebot der deutschen Polizei. Sie wurden durch eine Straftat geschädigt, haben verdächtigte Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen beobachtet? Dann können Sie über ein Online-Formular eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise / Mitteilungen senden. Verkehrsunfälle und Delikte mit komplexen Sachverhalten melden Sie bitte direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Bei Straftaten, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei - persönlich oder über Notruf 110.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Hinweise für Morbach: Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Morbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19 - 23

    54497 Morbach

    Kontakt

    Fax: +49 6533 71-166

    Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach

    Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.

    Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.

    Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung

    Kurzanleitung

    1. Sie klicken auf "Bürgerbüro"
    2. Jetzt wählen Sie den Bereich:
      Kfz-Angelegenheiten
      Pass- und Ausweiswesen
      Meldewesen
      Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen)
    3. Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
    4. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
    5. Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.

    Jetzt Termin buchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    54497 Morbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06533 71-203

    Fax: 06533 95997-203

    E-Mail: meldeamt@morbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de