Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienst
Onlinewache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Wittlich - Fachbereich I
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 11
54516 Wittlich
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis