Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienst
Schadens- und Mängelmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Eigenbetrieb Werke
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02654 9402-0
E-Mail: info@maifeld.de
Kontaktperson
Herr Holger Rüber
Weitere Informationen
Betriebszweig Abwasserwerk
- Finanzen
- Gebühren / Beiträge
- Kanalbau / Technik
- Abwasserwerk (i.V.m. Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.2)
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.2 - Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Kai Simon
Herr Marco Wirfs
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-305
Fax: 02654 9402-70305
E-Mail: marco.wirfs@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
Hochbautechnik
- Neubaumaßnahmen
- Bauunterhaltung
- Liegenschaften
Tiefbautechnik
- Neubaumaßnahmen
- Bauunterhaltung
- Straßenbeleuchtung
- Ingenieurbauwerke
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hydranten, Gully, verstopfter, Abwasser, Kanaldeckel, Straßeneinlauf, Schachtdeckel, Rinnen, Gulli, Sinkkasten, Überlauf, Brauchwasser, Sinkkästen, Verstopfung, Oberflächenwasser