Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.

    Hinweise für Worms: Hundesteuer

    Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Online-Dienst

    Hundesteuer: Hund anmelden oder abmelden / Ermäßigung bzw. Befreiung Hundesteuer (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603260

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.01 Kommunale Steuern

    Beschreibung

    VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.

    FÜR DIE TERMINVEREINBARUNG BITTE DIE BEI DEN JEWEILIGEN DIENSTLEISTUNGEN GENANNTEN MITARBEITER ANRUFEN ODER EINE E-MAIL AN steuerabteilung@worms.de SENDEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    67547 Worms

    Bereich 2 - Finanzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Daniel Späth (Abteilungsleiter)

      Fax: +49 6241 853-2199

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2100

    • Frau Sonja Schmitt

      Fax: +49 6241 853-2199

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2105((nur vormittags))

    • Frau Julya Weyerich (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-2199

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2106

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Merkblatt Hinweise für Hundehalter
    Hundesteuer, Gutachten über die Beurteilung eines gefährlichen Hundes

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hundesteuerermäßigung, Hundesteuer, Ermäßigung, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de