Hundesteuer BefreiungOnline erledigen

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.

    Online-Dienste

    Hundesteuer anmelden, abmelden, ummelden (innerhalb der VG), einen Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung stellen

    ID: L100039_261880374

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    Sprache

    Deutsch

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    Hundesteuer Befreiung

    ID: L100039_260779837

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    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 09.00 - 12.00 Uhr mittwochs auch 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0651 9798-5555

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Abgaben - 2.3

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hundesteuerermäßigung, Steuer, Ermäßigung, Hundesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de