Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-106(Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)
Fax: +49 2631 802-93148
Telefon Festnetz: +49 2631 802-107(Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)
E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de
Kontaktperson
Herr Christoph Jäger
Telefon Festnetz: +49 2631 802-124
E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de
Herr Sven Seifen
Telefon Festnetz: +49 2631 802-131
E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de
Internet
Formulare
Abmeldung Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuerermäßigung, Hundesteuer, Ermäßigung, Steuer