Hundesteuer BefreiungOnline erledigen

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.

    Hinweise für Weißenthurm: Hundesteuer Befreiung

    Die §§ 7 und 8 der Hundesteuersatzung der Stadt bzw. Ortsgemeinde sind entsprechend zu beachten. 

    Online-Dienst

    Hundesteuer An-, Ab- und Ummeldung, Steuerbefreiung und -ermäßigung

    ID: L100039_256989745

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 5 - Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachbereich 5 (Finanzen) ist zuständig für alle Arbeiten rund um den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde, der Städte und Ortsgemeinden sowie der Eigenbetriebe. In Zusammenarbeit mit der Behördenleitung, den Fachbereichen und den Stadt- und Ortsbürgermeistern/innen werden Haushaltsplanentwürfe gestaltet, die anschließend durch die jeweiligen Gremien der Verbandsgemeinde sowie der Städte und Ortsgemeinden beraten und beschlossen werden. Außerdem ist der Fachbereich 5 für die Aufstellung der Bilanzen zuständig.

    Der Fachbereich 5 "Finanzen" gliedert sich in folgende Teilbereiche:

    • 5.1 "Haushalt, Steuern, Kostenmanagement"
    • 5.2 "Rechnungswesen, Kasse"

    Die Datenschutzerklärung für den Fachbereich 5 "Finanzen" finden Sie hier:

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hundesteuerermäßigung, Steuer, Ermäßigung, Hundesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de