Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.

    Hinweise für Idar-Oberstein: Hundesteuer Befreiung

    Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.

    Online-Dienst

    Hundesteuer an-, um- und abmelden

    ID: L100039_283313145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Kontakt

    Fax: 06781 64-9509

    Telefon Festnetz: 06781 64-2200

    E-Mail: steuern@idar-oberstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Formulare

    Hinweise für Idar-Oberstein: Hundesteuer Befreiung

    Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen. 

    Sie können den Antrag auf Hundesteuer Befreiung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hundesteuerermäßigung, Hundesteuer, Ermäßigung, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de