Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.
Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.
Online-Dienst
Hundesteuer an-, um- und abmelden
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Steuern
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefani Brill (Ersthelfer)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: stefani.brill@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9509
Telefon Festnetz: 06781 64-2203
Frau Antje Decker
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-2202
Fax: 06781 64-9509
E-Mail: antje.decker@idar-oberstein.de
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Formulare
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können den Antrag auf Hundesteuer Befreiung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer stellen.
- https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer
- https://www.idar-oberstein.de/politik-verwaltung/ortsrecht/steuern/01-hundesteuer.pdf
- Hundehaltung - Merkblatt
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können den Antrag auf Hundesteuer Befreiung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steuer, Hundesteuer, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung