Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
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Hundesteuer Befreiung
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Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-2072
Ansprechpartner: +49 261 129-2072
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do     8:30 - 12:00 Uhr                  14:00 - 16:00 Uhr Fr                8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Formulare
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Über folgenden Link können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen:
Steueranmeldung eines Hundes (einschl. Beantragung Steuerermäßigung/Steuerbefreiung)
Über folgenden Link können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen:
Steueranmeldung eines Hundes (einschl. Beantragung Steuerermäßigung/Steuerbefreiung)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ermäßigung, Hundesteuerermäßigung, Steuer, Hundesteuer