Vergnügungsteuer zahlen
Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.
Online-Dienste
Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Vergnügungssteueranmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 20/2 Finanzabteilung
Adresse
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Sylvia Weitzel
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-243
Fax: 06132 782-235
E-Mail: sylvia.weitzel@ingelheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Weitere Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielgeräte, Spielautomat