Vergnügungsteuer zahlen
Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-106(Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)
Telefon Festnetz: +49 2631 802-107(Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)
Fax: +49 2631 802-93148
E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de
Internet
Formulare
Vergnügungssteueranmeldung für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielhallen oder ähnlich)
Antrag auf Änderung der Bankverbindung und Anschrift
Anmeldung bzw. Abmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Vergnügungssteueranmeldung für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Sonstige)
Formulare
Hinweise für Neuwied: Vergnügungsteuer
Unterhaltungs- und Geldspielgeräte können über einen entsprechenden Online-Antrag an- oder abgemeldet werden.
Die Vergnügungssteueranmeldung für Spielhallen und sonstige Bereiche ist mit folgenden Fomularen möglich:
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Die Vergnügungssteueranmeldung für Spielhallen und sonstige Bereiche ist mit folgenden Fomularen möglich:
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldspielautomaten, Spielautomat, Glücksspiel, Spielgeräte