Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

    Online-Dienst

    Unterhaltungs- und Geldspielautomaten an- und abmelden

    ID: L100039_281247851

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2024

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-106(Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-107(Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)

    Fax: +49 2631 802-93148

    E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de

    Internet

    Formulare

    Vergnügungssteueranmeldung für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielhallen oder ähnlich)
    Antrag auf Änderung der Bankverbindung und Anschrift
    Anmeldung bzw. Abmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
    Vergnügungssteueranmeldung für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Sonstige)

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2021

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Hinweise für Neuwied: Vergnügungsteuer

    ​​​​​​Unterhaltungs- und Geldspielgeräte können über einen entsprechenden Online-Antrag an- oder abgemeldet werden. 

    Die Vergnügungssteueranmeldung für Spielhallen und sonstige Bereiche ist mit folgenden Fomularen möglich:  

    Unterhaltungs- und Geldspielgeräte können über einen entsprechenden Online-Antrag an- oder abgemeldet werden. 

    Die Vergnügungssteueranmeldung für Spielhallen und sonstige Bereiche ist mit folgenden Fomularen möglich:  

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geldspielautomaten, Spielautomat, Glücksspiel, Spielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020