Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Beschreibung

    Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 4041-407

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Reiterstraße 16

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6341 26-1

    Fax: +49 6341 26-287

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 967-444

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Reichsabtei 6

    54292 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 1447-253

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

    Voraussetzungen

    Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

    Unterstützende Institutionen

    Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Behinderung, Förderung, Eingliederung, Berufstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English