• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Beschreibung

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Online-Dienst

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

ID: L100039_290162042

Beschreibung

Die „Begleitende Hilfe“ für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (§ 185 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Hilfen, Beratungen und Betreuungen sowohl für Arbeitgebende, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als auch für die schwerbehinderten Menschen selbst gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten.

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Version

Technisch erstellt am 24.09.2024

Technisch geändert am 24.09.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

Adresse

Hausanschrift

Moltkestraße 19

54292 Trier

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

Fax: +49 651 1447-253

E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 10.01.2013

Technisch geändert am 09.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Fristen

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

Kosten

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

Unterstützende Institutionen

Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 20.10.2014

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Behinderung, Eingliederung, Förderung, Berufstätigkeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020