Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Beschreibung

    Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

    Online-Dienst

    Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

    ID: L100039_290162042

    Beschreibung

    Die „Begleitende Hilfe“ für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (§ 185 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Hilfen, Beratungen und Betreuungen sowohl für Arbeitgebende, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als auch für die schwerbehinderten Menschen selbst gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten.

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    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 19

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    Fax: +49 651 1447-253

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

    Voraussetzungen

    Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

    Unterstützende Institutionen

    Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Berufstätigkeit, Behinderung, Förderung, Eingliederung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)