Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Beschreibung
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
Online-Dienst
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Beschreibung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen
Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Fristen
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Unterstützende Institutionen
Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Berufstätigkeit, Behinderung, Förderung, Eingliederung