• Olmscheid (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Abwasserabgabe Festsetzung

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

Online-Dienst

Elektronische Abwasserabgabenerhebung

ID: L100039_234829407

Beschreibung

Das Land RLP hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

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Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

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Version

Technisch erstellt am 12.05.2021

Technisch geändert am 12.05.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
 

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
 

Ansprechpartner

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Aktuelles

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.

Beschreibung

Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

Gewerbeaufsicht

Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

Welterbe Oberes Mittelrheintal

Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

Einheitlicher Ansprechpartner

Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 03 61

56003 Koblenz

Öffnungszeiten

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 120-0

Fax: +49 261 120-2200

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Nutzerkonto in der Fachanwendung „eAbwAG“ (da dieses verpflichtend zu benutzen ist)
  • Anträge auf Abgabefreiheit für Niederschlagswassereinleitungen
  • Fließschema
  • Unterlagen zum Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

  • Nutzerkonto in der Fachanwendung „eAbwAG“ (da dieses verpflichtend zu benutzen ist)
  • Anträge auf Abgabefreiheit für Niederschlagswassereinleitungen
  • Fließschema
  • Unterlagen zum Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

Formularbezeichnungen:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser:  NW 1, NW2
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter: KE
  • Erklärung der Überwachungswerte: E 1
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte: E 2
  • Antrag auf Abzug der Vorbelastung:  E 3

Onlineverfahren: ja, seit 2016 verpflichtend

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen: nein

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Formularbezeichnungen:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser:  NW 1, NW2
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter: KE
  • Erklärung der Überwachungswerte: E 1
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte: E 2
  • Antrag auf Abzug der Vorbelastung:  E 3

Onlineverfahren: ja, seit 2016 verpflichtend

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen: nein

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
  • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen haben spätestens 3 Monate vor Ablauf des Veranlagungsjahres (Kalenderjahr) die entsprechenden Erklärungen und dazugehörigen Unterlagen vorzulegen.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen haben spätestens 3 Monate vor Ablauf des Veranlagungsjahres (Kalenderjahr) die entsprechenden Erklärungen und dazugehörigen Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.

  • Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden
  • Festsetzungsfrist: 3 Jahre
  • -Insofern bis zum 10.12. für das laufende Kalenderjahr kein Abgabenbescheid erlassen werden kann, soll eine Vorauszahlung festgesetzt werden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.

  • Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden
  • Festsetzungsfrist: 3 Jahre
  • -Insofern bis zum 10.12. für das laufende Kalenderjahr kein Abgabenbescheid erlassen werden kann, soll eine Vorauszahlung festgesetzt werden.

Kosten

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Abwasserabgabe Festsetzung

Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Unterstützende Institutionen

Landesamt für Umwelt

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

Version

Technisch erstellt am 08.08.2014

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

Schmutzwasser, Niederschlagswasserabgabe, Kleinkläranlage, Kleineinleiterabgabe, Abwasser, KSR, Abwasseranschluss, Schmutzwassereinleitung, Gemeingebrauch, Brauchwasser, Wasserabgabe, Kanalgebühr, Niederschlagswasser, Kleineinleiter, Trennsysteme, Niederschlagswassereinleitung, Einleitung, Schmutzwasserabgabe, Mischwasserkanalisation, Abwasserkosten, Kanalgebühren, Kläranlage, SRK, Abwasserabgabe, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, RÜ, RÜB, Gebühren, Geschlossene Grube, Niederschlagswasserversickerung, Regenwasser

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020