• Niederraden (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

Beschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

Online-Dienste

Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

ID: L100039_307110516

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Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Version

Technisch erstellt am 06.01.2025

Technisch geändert am 06.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Rundfunk­beitrag – Online-Service

ID: L100039_246435253

Beschreibung

Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

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Zahlungsweise

  • Lastschriftverfahren
  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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Version

Technisch erstellt am 03.05.2022

Technisch geändert am 03.05.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Kontakt

Telefon Festnetz: 0221 5061-0

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 20.01.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Verbandsgemeinde Südeifel

Adresse

Besucheranschrift

Pestalozzistraße 7

54673 Neuerburg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@vg-suedeifel.de

Telefon Festnetz: 06564 69-0

Fax: 06564 69-11260

Internet

Version

Technisch erstellt am 23.07.2024

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens RF
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF

Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • bei Taubblindheit:
    • Fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
    • Schwer­behinderten­ausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merk­zeichen TBI (taubblind)
    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfängern von Blindenhilfe:
    • Bescheinigung der Behörde
    • Bewilligungs­bescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungs­empfängers und der Leistungs­zeitraum.)
  • bei Sonderfürsorgeberechtigten
    • Bescheinigung über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigte"

Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

Formulare

Voraussetzungen

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Eine Ermäßigung des Rundfunk­beitrags oder eine Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken. Ihr Ehe­partner oder eingetragener Lebens­partner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebens­jahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

Fristen

Die Ermäßigung des Rundfunk­beitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurück­liegende Zeit­räume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antrag­stellung berücksichtigt werden.

Die Dauer richtet sich nach dem Gültig­keitszeit­raum des vorgelegten Nach­weises.

Kosten

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.

Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch StK am 17.04.2019

Version

Technisch erstellt am 02.06.2014

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beitragspflicht, Beitrag, GEZ, Behinderung, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Sozialleistungen, Rundfunkgebühren, Hörfunk, Radio, Gebühren, Beitragsservice, Sozialtarif

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020