Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

    Online-Dienst

    Rundfunk­beitrag – Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung
    • Lastschriftverfahren

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 03.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kelberger Str. 26

    56727 Mayen

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@vordereifel.de

    Telefon Festnetz: 02651 8009-0

    Fax: 02651 8009-20

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 

    Leitung: Anna Döpgen

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2019 (von: Webservice, VG_Vordereifel)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Vordereifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 20.01.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens RF
    • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF

    Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

    • bei Taubblindheit:
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
      • Schwer­behinderten­ausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merk­zeichen TBI (taubblind)
      • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
      • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfängern von Blindenhilfe:
      • Bescheinigung der Behörde
      • Bewilligungs­bescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungs­empfängers und der Leistungs­zeitraum.)
    • bei Sonderfürsorgeberechtigten
      • Bescheinigung über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigte"

    Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Eine Ermäßigung des Rundfunk­beitrags oder eine Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken. Ihr Ehe­partner oder eingetragener Lebens­partner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebens­jahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Fristen

    Die Ermäßigung des Rundfunk­beitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurück­liegende Zeit­räume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antrag­stellung berücksichtigt werden.

    Die Dauer richtet sich nach dem Gültig­keitszeit­raum des vorgelegten Nach­weises.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    Arbeitslosengeld II,
    Sozialhilfe,
    Grundsicherung oder
    BAföG.

    Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch StK am 17.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2014 (von: Fülle, Irene)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Beitragspflicht, Gebühren, Sozialtarif, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Behinderung, Hörfunk, Radio, Beitragsservice, Beitrag, Rundfunkgebühren, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)